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2G Regel gilt ab dem 24.11. auch auf unserem Golfplatz

23.11.2021 Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ab dem 24.11.21 gilt, besagt, dass nur noch geimpfte und genesene (2G) Sport in Sportstätten ausüben dürfen. Darunter fallen auch Golfanlagen. Bitte bringt alle den Nachweis mit und zeigt ihn bei Nachfrage vor.
Die genauen Regeln könnt ihr hier nachlesen.
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